Haftungsfalle für Verwalter: Bekannte Mängel erfordern aktives Handeln

Wer als Verwalter bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum untätig bleibt, riskiert für die Eigentümergemeinschaft hohe Kosten. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 21.11.2019 (Az. V ZR 101/19) unmissverständlich klargestellt: Auch wenn alle Wohnungseigentümer über bestehende Schäden informiert sind, entbindet das den Verwalter nicht von seiner Verantwortung. Wer abwartet, statt zu handeln, muss im Zweifel mit erheblichen […]

Haftungsfalle für Verwalter: Bekannte Mängel erfordern aktives Handeln