Rauchwarnmelder haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen
Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist, und insoweit war für Mieter ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Mai 2022 (Aktenzeichen VIII ZR 379/20) eine gute Nachricht. Denn gekaufte Rauchmelder konnten vom Vermieter sowieso noch nie im Rahmen der Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden, weil das mit einmaligen Kosten nicht geht. Also wollte man schlau sein, und, […]
Rauchwarnmelder haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen