Wenn in das Gemeinschaftseigentum investiert wird, muss normalerweise die gesamte Eigentümergemeinschaft im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile dafür zahlen. Aber ist das gerehct, wenn es um Wohnungsfenster oder Haustüren geht, die nur von einem Eigentümer genutzt werden können. Dieser Rechtstipp zeigt Alternativen auf: