Telefon Hamburg: 040 87 50 47 34  |  Telefon Stormarn/Lübeck: 04533 79 72 58  |  E-Mail: post@kanzlei-alsterdorf.de
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Meine Arbeitsweise

1. Schritt: Vorbereitung – wie ich arbeite, was ich brauche

Ganz am Anfang rufen Sie mich einfach an oder schreiben eine E-Mail. Da wir immer versuchen, direkt für Sie da zu sein, sprechen/schreiben Sie normalerweise sofort mit einem Rechtsanwalt. Erwarten Sie noch keine Rechtsberatung, sondern schildern kurz, worum es geht. Dann erhalten Sie umgehend eine erste Einschätzung, ob wir den Fall übernehmen können, welche Informationen wir benötigen und einen ersten Überblick zu den Kosten.
Wenn Sie es eilig haben und schnell gehandelt werden muss: Nehmen Sie sich kurz Zeit und lesen sich die „ersten Schritte bei Beratung und Vertretung“ durch, damit wir schnell starten können.

2. Schritt: Beratung – persönlich direkt vor Ort oder virtuell

Die meisten Fälle kann man sehr gut per E-Mail oder am Telefon bearbeiten. Das ist flexibel, effizient und senkt Ihre Kosten. Da Entfernung keine große Rolle mehr spielt, sind wir überregional aktiv. Wenn Sie den persönlichen Kontakt bevorzugen, treffen wir uns gerne nach vorheriger Terminabsprache in unseren Kanzleiräumen in Hamburg-Alsterdorf. Bei Bau- und Mietsachen ist es manchmal sinnvoll, wenn man sich direkt vor Ort trifft. Im Großraum Hamburg ist das auch kein Problem.
Sobald alle wesentlichen Informationen vorliegen, erarbeiten wir gemeinsam Ihre Ziele und klären, wie und inwieweit wir Ihr gewünschtes Ergebnis erreichen können.

3. Schritt: Vertretung, vorgerichtlich und vor Gericht

Nach der Beratung ist vor der Vertretung. Ich übernehme den Schriftverkehr mit dem Gegner, um Ihre Forderungen geltend zu machen oder gegen Sie gerichtete Ansprüche abzuwehren. Die in Ihrem Namen entworfenen Schreiben bekommen Sie selbstverständlich vorher zum Lesen. So können Sie jederzeit Einfluss nehmen, wenn Sie es wünschen.
Das gilt auch, wenn sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich lösen ließ. Hier übernehme ich die Kommunikation mit dem Gericht und führe Sie sicher durch den Prozess. Ich entwerfe die Schriftsätze, bespreche mit Ihnen die Aktionen der Gegenseite und zeige auf, wie Sie Ihre Position in der jeweiligen Situation verbessern können.

4. Schritt: Nachbereitung

Auch nach Prozessbeendigung ist häufig noch viel zu tun. Kostenerstattung müssen beantragt, Vergleiche durchgesetzt und Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung eingetrieben werden. Auch hier werden Sie nicht alleingelassen, sondern bis zum Ende betreut, wenn nichts mehr offen ist – weder Fragen noch Forderungen.

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