Verkehrsrecht
Verkehrsrecht – häufig ein Fall für Spezialisten
Das Verkehrsrecht ist ein weites Feld. Es reicht vom ganz normalen Autokauf und Ärger mit der Werkstatt über die mitunter komplizierte Abwicklung von Verkehrsunfällen einschließlich der Geltendmachung von Nutzungsausfall und Schmerzensgeld bis hin zu Ordnungswidrigkeiten vom Falschparken bis zur Geschwindigkeitsüberschreitung und endet schließlich bei schwerwiegenden Verstößen mitunter vor dem Strafgericht.
Es ist also alles dabei – Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Und wer alles macht, macht selten alles richtig. Als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei sind wir daher nur in den Bereichen des Verkehrsrechts tätig, die tatsächlich unmittelbar mit dem Zivilrecht zusammenhängen und auch sonst unseren Tätigkeitsschwerpunkten entsprechen.
Unser Angebot daher: Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Problem an uns. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung klären wir, wer Ihnen am besten weiterhelfen kann und vermitteln gegebenenfalls Kolleginnen und Kollegen, die Ihre Angelegenheit besser zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können.
Guter Rat, der sich auszahlt
Ein Unfall ist definiert als „ein plötzliches, unvorhergesehenes, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person oder Sache Schaden erleidet“. Dementsprechend kann auch der rücksichtsvollste Verkehrsteilnehmer immer davon betroffen sein – kurz nicht aufgepasst und schon hat es „gekracht“. Und wenn man als Beifahrer unterwegs ist oder sein Fahrzeug nur geparkt hatte, hat man erst recht keinen Einfluss auf das Geschehen.
Selbst wenn es nur bei einem Blechschaden bleibt, sind bei Auto- oder Fahrradunfällen die Kosten für eine Reparatur beträchtlich. Sogar, wenn der Schaden auf den ersten Blick kaum erkennbar ist, landet man regelmäßig bei Beträgen von mehreren hundert Euro.
Unfall selbst regulieren?
Wenn der Schaden nicht besonders hoch zu sein scheint und/oder der Gegner eindeutig Schuld hat, meinen viele, dass sie den Unfall selbst regulieren können. Das scheint auch sehr einfach, denn alle Beteiligten sind zunächst sehr zuvorkommend. Das Abschleppunternehmen ist sofort da und sorgt erst einmal für das Fahrzeug. Jede Werkstatt repariert das Auto gerne, die gegnerische Versicherung schickt einen Gutachter. Sie möchten einen Mietwagen? Kein Problem. Zahlt ja alles die Versicherung. Sogar die gegnerische Versicherung selbst winkt schnell mit einem Scheck. Denn die will den Schaden möglichst schnell regulieren und die Akte schließen – bevor jemand auf die Idee kommt, sich anwaltliche Hilfe zu suchen.
Stolperfallen!
Aber war das Gutachten durch die gegnerische Versicherung wirklich ganz neutral? Wenn Sie jetzt noch eine zweite Meinung hören wollen, müssen Sie das unter Umständen aus eigener Tasche bezahlen. Hat Ihnen jemand gesagt, dass Sie durch die Annahme des Mietwagens auf bares Geld in Form von Nutzungsentschädigung verzichtet haben? Vielleicht hätten Sie dann ein Taxi genommen und sich danach privat einen Wagen geliehen oder wären Bus gefahren.
Oder war der Mietwagen zu groß, der Tarif überteuert und die Versicherung zahlt jetzt nur einen geringen Teil? Bei der überhöhten Werkstattrechnung war es das gleiche? Dagegen wollen Sie sich jetzt noch wehren? Im Zweifel ist es nun zu spät – denn schließlich haben Sie die Verträge selbst unterschrieben. Weil die Versicherung ja angeblich alles zahlt. Dachten Sie zumindest.
Deswegen ist es immer sinnvoll, sich so früh wie möglich anwaltliche Hilfe zu suchen. Denn diese Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung nämlich tatsächlich in dem Verhältnis zu dem Schuldanteil des Unfallgegners auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wenn Sie gar keine Schuld hatten, zahlen Sie also gar nichts. Wenn Sie zur Hälfte Schuld hatten, dann die Hälfte.
Dafür haben Sie die Schadensabwicklung dann in kompetente Hände gelegt und können sicher sein, von keinem übervorteilt zu werden. Um Detailfragen müssen Sie sich nicht kümmern, wie die konkrete Berechnung der Nutzungsentschädigung oder um solche Wortungetüme wie „merkantiler Minderwert“, „Wiederbeschaffungswert“ oder „fiktiver und konkreter Reparaturschaden“.
Vor allem aber wissen Sie dann, dass Ihnen kein Anspruch „durch die Lappen geht“. Denn neben relativ bekannten Ansprüchen – beispielsweise Reparaturkosten, Behandlungskosten oder Schmerzensgeld – gibt es je nach Sachverhalt noch weitere Ansprüche.
Keine Zeit vergeuden!
Kontaktieren Sie mich deshalb so früh wie möglich nach einem Verkehrsunfall, damit ich Ihnen gegebenenfalls schon vor Ort am Telefon erste Hinweise und Ratschläge geben kann und Sie nicht versehentlich die Durchsetzung Ihrer Rechte selbst erschweren. Danach bereiten wir noch einmal in Ruhe den Sachverhalt mittels eines Fragebogens und gegebenenfalls in einem persönlichen Gespräch auf. Ich wende mich dann in Ihrem Namen an die Versicherung des Gegners und im Bedarfsfall auch an die Polizei und/oder Ihre eigene Versicherung.
Ich begleite Sie durch die gesamte Schadensabwicklung.