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Kleiner Schaden, enorme Wirkung – Wasserschaden wegen undichter Silikonfuge

Kleiner Schaden, enorme Wirkung – Schaden wegen Silikonfuge

Der Wasserschaden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist aus verschiedenen Gründen eines der unangenehmsten Dinge, die einem Eigentümer widerfahren kann. Besonders unangenehm wird es, wenn man neben dem ganzen praktischen Ärger auch noch auf seinen Kosten sitzen bleibt und außerdem noch für den Schaden der Nachbarn aufkommen muss. Eine böse Überraschung wird man jetzt ziemlich zuverlässig, wenn man einen Wasserschaden hat, der auf eine undichte Silikonfuge zurückzuführen ist. Hier konnte man bis vor wenigen Jahren zumindest darauf hoffen, dass die Gebäudeversicherung diesen Schaden übernimmt. Hier hat der BGH jedoch mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20 Wohnungseigentümern jedoch einen fetten Strich durch die Rechnung gemacht.

Bundesgerichtshof: Eine Fuge in der Dusche hat nichts mit Rohrleitungssystem zu tun

„Vor Gericht standen“ ganz konkret die Allgemeinen Wohnungsgebäude-Versicherungsbedingungen in der Fassung 2008 (VGB 2008), wonach eine von den Unternehmen zu regulierender Wasserschaden dann vorliegt, wenn Leitungswasser aus den Rohren der Wasserversorgung und den damit verbundenen Schläuchen austritt. Die Silikonfuge einer Dusche liege jedoch erkennbar außerhalb dieses Systems und bei einer Dusche handelt es sich auch um keine Einrichtung, wie beispielsweise eine Klima- oder Berieselungsanlage oder auch ein Wasserbett. Damit durfte die Gebäudeversicherung einen Ausgleich der entstandenen Schäden verweigern und die Kosten bleiben damit regelmäßig beim Sondereigentümer hängen, in dessen Bereich sich die schadhafte Fuge befindet.

Prüfen, dokumentieren, instandhalten und Versicherungsschutz checken

Daraus lassen sich für Vermieter, Verwalter und Sondereigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) folgende Handlungsempfehlungen ableiten:

  • Regelmäßige Überprüfung und Wartung: Sowohl Vermieter als auch Sondereigentümer sollten sicherstellen, dass Silikonfugen in Duschen und anderen Nassbereichen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um Undichtigkeiten zu vermeiden. Dies kann helfen, Schäden zu verhindern, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.
  • Versicherungsbedingungen verstehen: Alle Beteiligten sollten die Bedingungen ihrer Gebäudeversicherung genau kennen. Es ist wichtig zu verstehen, welche Arten von Wasserschäden abgedeckt sind und welche nicht, um im Schadensfall vorbereitet zu sein.
  • Zusätzliche Versicherungsoptionen prüfen: Gegebenenfalls sollte geprüft werden, ob zusätzliche Versicherungen sinnvoll sind, um Lücken in der Deckung zu schließen. Dies könnte insbesondere für Bauteile gelten, die häufig von Wasserschäden betroffen sind.
  • Dokumentation und Kommunikation: Bei der Vermietung oder Verwaltung von Immobilien sollte klar kommuniziert werden, welche Maßnahmen Mieter oder Sondereigentümer ergreifen müssen, um Wasserschäden zu verhindern. Zudem sollten alle Wartungsarbeiten dokumentiert werden, um im Schadensfall Nachweise erbringen zu können.

Wenn Sie von diesem Thema betroffen sind oder eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne an die Kanzlei Alsterland und Rechtsanwalt Jörn Blank wenden. Rufen Sie einfach an oder melden sich per E-Mail. Beachten Sie aber bitte, dass dies regelmäßig mit Kosten verbunden ist.

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